Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat in einem aktuellen Urteil die Entlassung des ehemaligen künstlerischen Leiters des Brucknerhauses und LIVA-Geschäftsführers, Dietmar Kerschbaum, als rechtmäßig bestätigt. Damit blitzte Kerschbaum mit seiner geforderten Kündigungsentschädigung in Höhe von knapp einer halben Million Euro vor Gericht ab.

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Die Hintergründe des Urteils
Kerschbaum war im Jahr 2024 im Zuge einer schweren Kultur- und Politaffäre entlassen worden, die unter anderem auch zum Rücktritt des Linzer Bürgermeister Klaus Luger führte. Geklagt hatte der Ex-Chef auf eine Entschädigung von rund 482.000 Euro.
Das OLG sah es jedoch als erwiesen an, dass Kerschbaum seine Pflichten als Geschäftsführer schwer verletzt und das Vertrauen der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) nachhaltig erschüttert hat. Insbesondere wurden nicht abgestimmte Handynutzer-Abrechnungen im Wert von rund 12.600 Euro, ein für die LIVA nutzloser Sponsoringvertrag sowie die unfaire Nutzung von vorab zugespielten Fragen bei seinem damaligen Bewerbungsverfahren als gravierende Pflichtverstöße und Untreue im Dienst gewertet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kerschbaums rechtliche Vertretung kündigte an zu prüfen, ob eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt wird. Der Rechtsstreit um weitere Aspekte des Falls läuft damit vorerst weiter.
Beitrag: Günter Wolfgang
Themen: Brucknerhaus Linz








