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Der Regisseur Mohammed Rassulof ist aus den Iran geflohen

Die Nachricht von seiner heimlichen Ausreise kommt kurz nach seiner Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis und Peitschenhieben.

copyright bild: Pediakar, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Er erklärte, dass er „schweren Herzens“ das Exil gewählt habe. Der kritische Filmemacher hatte vor gut einem Jahr ein Ausreiseverbot erhalten.

Der renommierte iranische Filmemacher Mohammad Rasoulof, der für seinen regimekritischen Film „Doch das Böse gibt es nicht“ den Goldenen Bären der Berliner Filmfestspiele 2020 gewann, wurde im Iran wegen „Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ zu einer schweren Strafe verurteilt.

Sein Anwalt Babak Paknia bestätigte die Urteilsverkündung und nannte als Strafmaßnahme neben einer mehrjährigen Haftstrafe auch „Auspeitschung, Geldstrafe und Beschlagnahmung von Eigentum“. Rasoulof, der aufgrund eines Ausreiseverbots der iranischen Regierung den Goldenen Bären nicht persönlich entgegennehmen konnte, lebte zeitweise auch im deutschen Hamburg.

Nach iranischem Recht muss Rasoulof voraussichtlich nur fünf der acht Jahre Haft absitzen.

Die Verurteilung des Regisseurs hat international scharfe Kritik hervorgerufen. Internationale Filmverbände und Menschenrechtsorganisationen verurteilen das Urteil als Angriff auf die freie Meinungsäusserung und die Kunstfreiheit.

Rasoulof ist bekannt für seine Filme, die soziale und politische Themen im Iran aufgreifen und die iranische Regierung kritisieren. Seine Werke werden im Iran häufig zensiert und verboten.

Der Fall Rasoulof ist ein weiterer trauriger Höhepunkt der Unterdrückung von Künstlern und Dissidenten im Iran.

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