Belvedere-Chefin glaubt nicht an Rückkehr von „Apfelbaum II“

Generaldirektorin Stella Rollig hält die Chance, dass das fälschlich restituierte Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ an das Belvedere zurückgeht, für „denkbar gering“.

Das Bild befinde sich inzwischen im Privatbesitz des französischen Milliardärs Bernard Arnault, gab Rollig im APA-Gespräch zu bedenken: „Nach meinem juristischen Verständnis hat die staatliche Obrigkeit nun darauf keinen Zugriff mehr.“

Es wäre also eine Verhandlungssache mit dem jetzigen Besitzer, eine Rückstellung zu erwirken. Außerdem müsste geklärt werden, ob es sich bei „Apfelbaum II“ um Raubkunst handle. Es gebe „viele Anzeichen“ dafür, dass das Bild der Sammlung Lederer zuzuordnen sei. „Das ist aber nicht belegt“, so Rollig: „Wir haben es hier mit vielen Konjunktiven zu tun.“

„Falls dieses Bild überhaupt an die Republik Österreich zurückgegeben würde, wäre es natürlich als erstes angezeigt, hier die Provenienzforschung ganz stark zu intensivieren“, sagte die Belvedere-Chefin. Anwalt Alfred Noll, der die Erben vertritt, meinte auf APA-Anfrage, er könne zur Causa „Apfelbaum II“ nichts sagen, „weil bisher alle Versuche seitens der Erbengemeinschaft und auch seitens der Republik Österreich, mit dem präsenten Eigentümer des Bildes in Kontakt zu treten, erfolglos waren“.

Das Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ ist nun wieder in die Aufmerksamkeit gerückt, nachdem die französische Nationalversammlung am Mittwoch die Rückgabe von 15 Bildern beschlossen hatte – darunter „Rosen unter Bäumen“ aus dem Musée d’Orsay. Das Gemälde hatte einst der Österreicherin Eleonore (Nora) Stiasny gehört. Die Erben nach Stiasny hatten bereits 2001 von der Republik Österreich das Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ aus dem Belvedere zugesprochen bekommen – fälschlicherweise, wie sich herausstellte. Denn dabei handelte es sich gewissermaßen um eine Verwechslung mit „Rosen unter Bäumen“.

Schon damals gab es Zweifel an der richtigen Zuordnung des Bildes. Bei der Ausfolgung von „Apfelbaum II“ im November 2001 gaben die Erben jedoch eine Haftungserklärung ab, mit der sie sich u.a. verpflichteten, das Gemälde an den Bund zurückzustellen, sollte sich herausstellen, dass dieses nicht mit dem 1938 im Eigentum von Nora Stiasny befindlichen Gemälde ident ist.

Wie es mit dem Bild „Rosen unter Bäumen“ weitergeht, „wird von den Erben beschlossen, wenn es restituiert wird“, sagte Noll. Er verwies bei der Gelegenheit auf den noch ausstehenden Rückgabebeschluss des französischen Senats (am 15. Februar) und die Unterschrift des französischen Präsidenten.

(APA)

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