OESTERREICH

Kinderporno-Klage gegen Nirvana abgewiesen

Die Beklagten finden den Vorwurf unseriös. Spencer Eldens Anwälte ließen eine Frist verstreichen.

Spencer Eldens Klage wegen sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie gegen Nirvana ist vorerst gescheitert, berichten US-Medien. Elden hatte im vergangenen August kurz vor dem 30-jährigen “Nevermind”-Jubiläum auf mindestens 150.000 US-Dollar Schadensersatz geklagt: Der heute 30-Jährige ist als vier Monate altes Baby nackt auf dem ikonischen Cover des Grunge-Meilensteins abgebildet und wurde so weltbekannt. Zudem forderte er, das Albumcover zukünftig abzuändern.

Seine Klage richtete sich gegen Dave Grohl, Krist Novoselic, Kurt Cobains Ehefrau Courtney Love, den Fotografen Kirk Weddle, Designer Robert Fisher sowie mehrere Labels. Deren Anwälte hatten daraufhin am 22. Dezember beantragt, die Klage abzuweisen. Diese sei nicht ernst zu nehmen und außerdem verjährt: Folge man Eldens Argumentation sei jeder, der das Album besitze auch Besitzer von Kinderpornografie und mache sich schuldig. Zudem habe der Kläger seine Prominenz bisher genossen – was nicht von der Hand zu weisen ist: So hatte Elden beispielsweise das Albumcover zum 25-jährigen Jubiläum originalgetreu – also nackt – nachstellen wollen. Den Albumtitel trägt er dazu als Tattoo auf der Brust.

Stichtag: 13. Januar

Da gegen die beantragte Abweisung kein fristgerechter Widerspruch bis 30. Dezember eingelegt worden war, lehnte das zuständige kalifornische Bezirksgericht die Klage ab. Eldens Anwälte haben nun die Möglichkeit, die Klage bis zum 13. Januar zu erneuern. Tun sie dies nicht, hat Elden keine weitere Chance zu klagen. Erneuern sie die Klage, können Nirvana und Co. bis zum 27. Januar antworten.

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