Verfassungsgerichtshof: Kultur-Lockdown war „gleichheitswidrig“

Die Coronabedingten Betretungsverbote für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 waren laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig.

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Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sah für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 11. Dezember 2021 einen bundesweiten Lockdown vor. Das Betreten des Kundenbereichs von Kultureinrichtungen war in diesem Zeitraum ausnahmslos untersagt. Hingegen waren Zusammenkünfte zur gemeinsamen Religionsausübung vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Auslöser für die aktuelle Entscheidung des VfGH war ein Antrag mehrerer Kulturschaffender gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen.

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