Wiener 2Gplus-Plan für Kinobranche „Riesenproblem“

In Wien soll im Laufe der kommenden Woche die 2Gplus-Regel für Veranstaltungen ab 25 Personen und damit auch mehr oder weniger für den gesamten Kulturbetrieb eingeführt werden. Christian Dörfler, Kinovertreter in der Wirtschaftskammer, sieht darin ein „Riesenproblem“ für seine Branche.

In Wien soll im Laufe der kommenden Woche die 2Gplus-Regel für Veranstaltungen ab 25 Personen und damit auch mehr oder weniger für den gesamten Kulturbetrieb eingeführt werden. Christian Dörfler, Kinovertreter in der Wirtschaftskammer, sieht darin ein „Riesenproblem“ für seine Branche. „Das würde uns 70 Prozent weniger Besucher bringen“, sagte er am Sonntag im APA-Gespräch. Weniger kritisch steht Dörfler zum auf Bundesebene vorgesehenen Lockdown für Ungeimpfte.
In der Bundeshauptstadt fordert der Branchenvertreter eine „Gleichbehandlung aller“ – also etwa von Kultur und Gastronomie. Denn nach derzeitigem Plan würden die Menschen dann eben dort hingehen, wo sie keinen Test bräuchten. Die 2Gplus-Regel sieht ja vor, dass der Zutritt nur noch für Personen gestattet ist, die einerseits geimpft oder genesen sind und zusätzlich noch einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Für die Gastronomie oder den Handel ist dies nicht geplant.

Sollte es für die Kultur dazu kommen, „sind wir wieder bei der Kurzarbeit“, prophezeite der Wirtschaftskämmerer. Dann wären auch wieder Umsatzersätze erforderlich, damit die Häuser in Wien überleben könnten. Dörfler ist auch Betreiber des Haydn-Kinos auf der Mariahilfer Straße. Im Falle von 2Gplus müsse er überlegen, ob sich ein Aufsperren aufgrund des zu erwartenden Besucherschwunds überhaupt noch lohne.

Prinzipiell zweifelt Dörfler an der Sinnhaftigkeit von Alleingängen in einzelnen Bundesländern. Denn bei strengeren Maßnahmen in Wien würden die Leute dann eben zum Beispiel ins Multiplex-Kino in der niederösterreichischen SCS – sie liegt unweit der Wiener Stadtgrenze – ausweichen. Besser leben könnte er etwa mit einer Bestimmung, die die Kinobesucherinnen und -besucher zusätzlich zum 2G-Nachweis zum Tragen einer Maske bis zum oder am Platz verpflichtet.

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