ORF verliert gegen Gerald Grosz auch vor dem OGH

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem ORF und dem Polit-Blogger Gerald Grosz hat nun ein abschließendes Urteil. Der öffentlich-rechtliche Sender unterlag dem Polit-Kommentator Grosz in allen drei Instanzen. Der Rechtsstreit entzündete sich an einem ORF-Interview mit Grosz, das während seiner Kandidatur für das österreichische Bundespräsidentenamt geführt wurde.

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In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Wien im Mai wurde der ORF rechtskräftig verurteilt, da er die Ehre von Gerald Grosz verletzt und gegen die Unschuldsvermutung verstoßen hatte. Als Folge des Urteils musste der Sender eine entsprechende Bekanntmachung während des Hauptabendprogramms ausstrahlen.

Die Auseinandersetzung zwischen dem ORF und Gerald Grosz ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Der ORF reichte einen Erneuerungsantrag ein und argumentierte, dass seine Menschenrechte verletzt worden seien. Insbesondere sah sich der Sender in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Der OGH wies diesen Antrag jedoch ab.

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