Der berühmte Künstler erhält eine Entschädigung von rund zehntausend Euro. Grund dafür ist die unerlaubte kommerzielle Nutzung von Fotos seines im Kölner Dom geschaffenen Fensters.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Bildagentur, die Fotos aus dem Dom inneren für kommerzielle Zwecke angeboten hatte und dafür insgesamt 35.000 Euro zahlen muss.
Ursprünglich war in einem früheren Urteil sogar eine Summe von 100.000 Euro festgelegt worden, die aber durch den aktuellen Richterspruch reduziert wurde.
Der Fall betraf etwa 220 Fotos, darunter auch Aufnahmen des „Richter-Fensters“. Das Gericht stellte klar, dass die Agentur die Verantwortung für die Rechteprüfung nicht an die Fotografen delegieren kann, sondern selbst dafür sorgen muss.
Das Urteil ist unanfechtbar.
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