Prozess gegen OpenAI um die Nutzung von Liedtexten durch den Textroboter ChatGPT

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch den Textroboter ChatGPT hat der Musikrechteverwerter Gema geklagt.

Der Rechtsstreit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft Gema und dem ChatGPT-Betreiber OpenAI ist vor dem Münchner Gericht in eine entscheidende Phase getreten. Die Vorsitzende Richterin deutete bereits zu Prozessbeginn an, in praktisch allen zentralen Punkten eher den Argumenten der Gema folgen zu wollen. Im Kern geht es um die Urheberrechte an den Texten von neun bekannten deutschen Liedern, darunter Hits wie „Atemlos“, „Bochum“ und „Über den Wolken“.

Die Gema wirft OpenAI vor, die urheberrechtlich geschützten Songtexte in zweifacher Hinsicht rechtswidrig vervielfältigt zu haben. Die Texte seien nicht nur zum Training des KI-Modells verwendet, sondern auch dauerhaft im System abgespeichert , was eine unzulässige Vervielfältigung darstelle.

Bei der Ausgabe der Daten, also der Wiedergabe der Songtexte durch ChatGPT, erfolge eine erneute Vervielfältigung, wodurch die Rechte der Urheber wiederholt verletzt würden.Die Verhandlung konzentriert sich somit auf die Frage, inwieweit die Nutzung und Speicherung von urheberrechtlich geschütztem Material durch große Sprachmodelle (LLMs) eine Verletzung des deutschen Urheberrechts darstellt.

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Andreas Schwarz

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