Seit dem 1. Dezember 2025 ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft. Mit der Zustimmung aller 16 Bundesländer läutet er eine Zäsur für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein und markiert die größte Umstrukturierung des Systems seit Jahrzehnten. Die Reform zielt darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, digitaler und effizienter zu gestalten und ihn so für die Herausforderungen der modernen Medienwelt zu wappnen.

Eine der deutlichsten und unmittelbar spürbarsten Veränderungen betrifft den Hörfunk:
Die Zahl der terrestrisch verbreiteten Radiowellen der Landesrundfunkanstalten soll drastisch von 70 auf 53 reduziert werden. Zahlreiche Sender, darunter unter anderem PULS, BR Schlager, MDR Tweens, NDR Schlager, WDR Event und WDR Die Maus, werden entweder komplett eingestellt oder in den digitalen Raum verlagert. Parallel dazu wird die ARD-Audiothek massiv ausgebaut, um die Inhalte digital zu bündeln, etwa durch neue digitale Schlagerwelten, erweiterte Klassikangebote und spezialisierte Kinderprofile.
Auch im Fernsehbereich sind Zusammenlegungen und Straffungen geplant, um Doppelangebote zu vermeiden und Ressourcen zu bündeln. Die vier Spartenkanäle Tagesschau24, Phoenix, ZDF Info und ARD Alpha sollen auf zwei Programme verschlankt werden. Die jungen Kanäle ARD One und ZDF Neo sollen zu einem gemeinsamen Sender fusionieren. Bei den internationalen Kanälen Arte und 3sat sind die Reformen aufgrund internationaler Partner komplexer, wobei langfristig ein europaweites Kulturangebot denkbar ist.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Schärfung des Telemedienauftrags. Die Online-Inhalte der Sender unterliegen künftig strengeren Vorgaben, um die Konkurrenz zu Presseverlagen zu reduzieren. Online-Artikel müssen sich künftig direkt auf eine ausgestrahlte Sendung beziehen und zwingend einen multimedialen Bestandteil (Audio oder Video) enthalten. Reine Textnachrichten treten in den Hintergrund. Im Gegenzug liegt der Fokus auf dem Ausbau der Mediatheken und Streaming-Netzwerke, um die Inhalte einfacher auffindbar zu machen.
ARD und ZDF dürfen künftig höchstens fünf Prozent ihres Gesamtbudgets für den Erwerb von Sportrechten ausgeben. Damit soll der Kostendruck reduziert werden. Gleichzeitig ist die Auflage verbunden, mehr Randsportarten zu zeigen, um die Vielfalt zu fördern.
Der Reformstaatsvertrag ist ein weitreichender Versuch der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen schlankeren, stärker digital ausgerichteten Kurs zu bringen und das Vertrauen der Öffentlichkeit durch höhere Effizienz und Transparenz zu stärken. Die Umsetzung der rund 40 abgeleiteten Aufträge wird ARD, ZDF und Deutschlandradio in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.
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Martin Morawetz
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