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FPÖ Online Radiosender„Austria First“ ohne Musiklizenz

Der neue FPÖ-Online-Radiosender „Austria First“ sorgt bereits vor dem offiziellen Durchstarten für rechtliche Dissonanzen. Wie der Standard unter Berufung auf die Verwertungsgesellschaften berichtet, fehlt dem Sender aktuell die notwendige Basis für den Musikbetrieb.

© Bild mit KI erstellt 2026

Laut aktuellen Berichten operiert der Sender derzeit in einer rechtlichen Grauzone, da keine gültigen Verträge mit den zuständigen Stellen vorliegen.

Geschäftsführer Thomas Auböck bestätigt, dass bisher kein Vertrag mit dem Sender besteht. Damit gilt „Austria First“ aktuell als nicht lizenziertes Webradio. Auch hier fehlt der Abschluss. Eine Sprecherin gab jedoch an, dass eine rückwirkende Lizenzierung nach Vertragsabschluss möglich sei. Die FPÖ selbst spricht davon, ein spezielles „Spezialpaket“ auszuhandeln.

Das Veto-Recht der Kunstschaffenden

Neben den formalen Lizenzen steht die moralische und persönliche Komponente im Raum. Da sich bereits in der Vergangenheit zahlreiche Musiker gegen die Nutzung ihrer Werke im FPÖ-Kontext ausgesprochen haben, stellt die AKM klar: „Es steht jedem Urheber frei, eine Nutzung seiner Werke zu untersagen, wenn dadurch seine persönlichen Rechte verletzt werden.“ Das bedeutet, Künstler können die Ausstrahlung ihrer Songs individuell stoppen, wenn sie ihre geistigen Interessen oder ihre Integrität durch den politischen Kontext des Senders verletzt sehen.

Gelassenheit im Freiheitlichen Klub

Trotz des drohenden Widerstands gibt man sich im Freiheitlichen Parlamentsklub unbeeindruckt. Einem möglichen Boykott blickt man dort mit „Gelassenheit“ entgegen und nehme die ablehnende Haltung der Kunstszene schlicht zur Kenntnis.

Soll ich dir eine Zusammenfassung der rechtlichen Möglichkeiten für Künstler erstellen, wie sie konkret gegen eine ungewollte Nutzung vorgehen können?

Kultur Online FM

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