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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was jetzt für Unternehmen und Creator gilt

Der EU AI Act (die europäische KI-Verordnung) erreicht am 2. August 2026 seinen nächsten entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag treten die umfassenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Artikel 50) verbindlich in Kraft. Wer künstliche Intelligenz zur Inhaltserstellung nutzt oder KI-Systeme im Kundenkontakt einsetzt, muss dies in vielen Fällen offenlegen.

[Bild: KI-generierter Inhalt | Dieses Bild wurde unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt.]

Hier ist der konkrete Überblick, was ab Sommer 2026 gilt, wer betroffen ist und wie die Kennzeichnung in der Praxis aussehen muss.

Die 4 zentralen Anwendungsbereiche

Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig vom Risiko des verwendeten KI-Systems und betrifft vor allem vier Szenarien, in denen Inhalte synthetisch erzeugt werden oder eine direkte Interaktion stattfindet:

Interaktion mit KI- Chatbots & Sprachassistenten

Nutzer müssen sofort erkennen, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren und nicht mit einem echten Menschen.

  • Beispiele: Kundenservice-Chatbots auf Websites, automatisierte KI-Sprachsysteme am Telefon oder digitale Avatare im Support.
  • Ausnahme: Wenn es aus dem Kontext völlig offensichtlich ist (z. B. ein explizit so benanntes Tool) oder es sich um zugelassene Systeme der Strafverfolgung handelt.

Deepfakes- Manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte

Inhalte, die täuschend echt wirken und Personen, Gegenstände oder Ereignisse darstellen, die so nie existiert haben, müssen zwingend als KI-generiert markiert werden.

  • Beispiele: Fotorealistische, KI-generierte Models in Onlineshops, synthetische Stimmen in Podcasts oder manipulierte Videos realer Personen.
  • Sonderregelung für Kunst & Satire: Bei rein künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken greift eine abgeschwächte Pflicht. Der Hinweis darf das Werk oder den Genuss daran nicht unverhältnismäßig stören, muss aber dennoch in angemessener Weise erfolgen.
[Bild: KI-generierter Inhalt | Dieses Bild wurde unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt.]

KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Wenn Texte ganz oder teilweise von einer KI generiert oder verändert werden, um die Öffentlichkeit über gesellschaftlich, politisch, kulturell oder wirtschaftlich relevante Themen zu informieren, besteht eine Offenlegungspflicht.

  • Beispiele: KI-geschriebene Blogbeiträge, Nachrichtenartikel oder Social-Media-Posts zu aktuellen Debatten, Presseaussendungen

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Wird KI eingesetzt, um Emotionen von Menschen zu erkennen (z. B. am Arbeitsplatz) oder sie biometrisch einzustufen, müssen die betroffenen Personen darüber vorab klar informiert werden.

Wichtige Ausnahmen: Wann keine Pflicht besteht

Eine Kennzeichnung ist in folgenden Fällen nicht notwendig:

  • Der Text wurde lediglich im Rahmen einer Rechtschreibkorrektur oder reinen Übersetzung durch KI optimiert.
  • Die Inhalte bleiben rein intern oder werden nur einem geschlossenen Personenkreis zugänglich gemacht.
  • Ein Mensch hat die Inhalte vor der Veröffentlichung substanziell geprüft und übernimmt die redaktionelle Verantwortung (Human Review).
  • Es handelt sich um offensichtliche Fantasie-, Comic- oder abstrakte Darstellungen (z. B. ein Einhorn im Supermarkt), bei denen kein durchschnittlicher Betrachter von einer realen Situation ausgeht.

Fristen-Update

Durch eine im Mai 2026 getroffene Anpassung der EU (den sogenannten „Digital Omnibus on AI“) gibt es eine zeitliche Aufteilung der Pflichten:

  • Die Pflicht für Anbieter generativer KI (wie OpenAI, Google oder Anthropic), ihre Outputs mit maschinenlesbaren Wasserzeichen und Metadaten (z. B. C2PA) zu versehen, wurde für bereits am Markt befindliche Tools bis zum 2. Dezember 2026 verlängert.
  • Aber Achtung: Für Sie als Betreiber (Anwender), also Content-Creator, Publisher oder Unternehmen, gelten die sichtbaren Offenlegungspflichten gegenüber Endnutzern unverändert ab dem 2. August 2026.

Praxis-Leitfaden: Wie kennzeichnet man richtig?

Die EU fordert eine klare, sichtbare und für den Nutzer verständliche Kennzeichnung. Dafür können einfache Textbausteine oder die offiziell bereitgestellten EU-Symbole genutzt werden:

  • Für Texte: Ein unmissverständlicher Hinweis direkt am Ende des Artikels oder Beitrags reicht aus.
    • Formulierungsbeispiel: „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“ oder „Text KI-unterstützt erstellt.“
  • Für Bilder und Grafiken: Eine gut lesbare Bildunterschrift oder ein integrierter Hinweis in der Bildbeschreibung.
    • Formulierungsbeispiel: „KI-generiertes Bild“ oder „Bild mit Unterstützung einer KI bearbeitet.“
  • Für Videos und Audio: Eine kurze Texteinblendung vor Start des Videos bzw. ein akustischer Hinweis zu Beginn des Audiobeitrags.
    • Formulierungsbeispiel: „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.“
  • Für Chatbots: Der Hinweis muss direkt beim Start des Chats gut sichtbar platziert sein – nicht erst nach mehreren Nachrichten.
    • Formulierungsbeispiel: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten.“

Was droht bei Missachtung?

Die Durchsetzung der KI-Verordnung liegt in den Händen der nationalen Marktüberwachungsbehörden. Wer die Transparenzpflichten ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Unternehmen und Webseitenbetreiber sollten daher zeitnah ein internes KI-Inventar erstellen, Workflows überprüfen und entsprechende Hinweise auf ihren Plattformen implementieren.

Medien: Kultur Online TV-FM

Themenbeiträge: KI-Gesetz, Digitales Marketing, Content-Strategie,

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