In ganz Mecklenburg-Vorpommern gelten wieder verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Einrichtungen des Kultur- und Freizeitbereichs müssen erneut schließen, bei Sport- und anderen Veranstaltungen sind keine Zuschauer erlaubt.
Der Grund für die Schließungen ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales am Sonnabend den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9 lag. Deshalb gelten seit Montag wieder die Regeln der Corona-Ampelstufe „Rot“ – auch in Landkreisen und kreisfreien Städten, die in einer niedrigeren Warnstufe liegen, wie etwa einige Landkreise im Westen des Bundeslandes. Im östlichen Landesteil galten die verschärften Regeln bereits.
Betrieb und Publikumsverkehr sind in folgenden Einrichtungen untersagt:
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Chöre, Tanzschulen und Musikensembles
- Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Zirkusse
- Innenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
- Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
- Volksfeste, Spezialmärkte
- Schwimm- und Spaßbäder (Ausnahmen: Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
- Sport- und andere Veranstaltungen mit Publikumsverkehr innen und außen
- geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
- tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
- soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte
Diskotheken und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben, auch das Verbot für Tanzveranstaltungen besteht weiter, wie das Gesundheitsministerium am Sonntag mitteilte. Fitnessstudios dürfen offen bleiben (2G-Plus-Regel). Bei Zusammenkünften innen und außen von Geimpften und Genesenen sind maximal zehn Personen erlaubt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Sind Ungeimpfte dabei, darf sich nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, maximal jedoch zehn Personen. Sobald der landesweite Hospitalisierungsinzidenz-Schwellenwert von 9 fünf Tage in Folge unterschritten wird, gelten wieder die Corona-Regeln der niedrigeren Warnstufe.
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