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Eric-Clapton-Bootleg bei Ebay angeboten – Frau droht empfindlich hohe Strafe

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Der Blues orientierte Gitarrenstil von Clapton wurde binnen kurzer Zeit zum Markenzeichen der bald auch international zum Inbegriff für britischen Rhythm & Bluesgewordenen Band. Differenzen über einen musikalischen Richtungswechsel – die Yardbirds wollten sich einem größeren, stärker Pop orientierten Publikum öffnen – führten 1965 zur Trennung von Clapton, der sich statt dessen der damals profiliertesten europäischen Bluesband, den Bluesbrakers von John Mayall anschloss. Nebenher wirkte er in der Studioband The Powerhouse mit.

1966 gründete Clapton mit die legendär gewordene Band Cream, die in den 1960er-Jahren von immensem Einfluss auf die Entwicklung der Rockmusik war. In der Rekordzeit von nur drei Jahren hatte Clapton es damit vom Nachwuchstalent aus der englischen Provinz zu einem international renommierten Superstar der Rockmusik gebracht.

Die CD mit dem Titel „Eric Clapton Live USA“ hatte die 56-jährige Frau aus Ratingen aus dem Nachlass ihres Ex-Mannes. Auf Ebay bot sie die Aufnahme für 9,95 Euro an – doch aus dem Verkauf wurde nichts. Ein Brief von Eric Claptons Anwälten untersagte ihr das Anbieten des Bootlegs auf der Onlineplattform. Darüber hinaus verklagten die Anwälte des Bluesmusikers sie erfolgreich.

Der Unterlassungsklage von Clapton am Landgericht Düsseldorf wurde im Dezember 2021 im einstweiligen Verfahren recht gegeben (Aktenzeichen: 12 O 164/21), denn Clapton habe der Verbreitung der Konzertaufnahme nie zugestimmt. Vor Gericht argumentierte die Frau Medienberichten zufolge wohl ohne Erfolg, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können, da ihr damaliger Mann die CD legal in einem Supermarkt erworben habe. Das Gericht hingegen betonte: Im Urheberrecht zähle allein der Verstoß.

Trotz der stetig steigenden Verfahrenskosten will die Frau aber weiter klagen und auf ihr Recht pochen, wie verschiedene Medien berichten. Sollte es zum Hauptsacheverfahren kommen und die 55-Jährige letztendlich verlieren, kann es für sie allerdings noch teurer werden: Neben Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder alternativ sechs Monaten Haft.

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