DEUTSCHLAND

Berliner Galerist Johann König erwirkt gegen die “ZEIT” eine weitere einstweilige Verfügung

In einem Artikel vom 01.09.2022 (und parallel in der Onlineausgabe vom 31.08.2022) berichtete die “ZEIT” über Vorwürfe mehrerer Frauen gegenüber dem Galeristen Johann König wegen angeblicher sexueller Belästigungen und Übergriffigkeiten.

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Wesentliche Teile der Berichterstattung wurden schon per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 21.10.2022 (Az. 324 O 397/22) untersagt (siehe hierzu unsere Presseerklärung vom 03.11.2022, abrufbar über unseren Twitter-Account @schertzbergmann).

Mit Beschluss vom 15.12.2022 (Az. 7 W 101/22) hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine weitere einstweilige Verfügung zulasten der “ZEIT” erlassen. Der “ZEIT” wurde im Kern verboten, in Bezug auf Johann König den Verdacht zu erwecken, er habe eine beruflich mit ihm verbundene Geschäftspartnerin mit anzüglichen Bemerkungen belästigt.

Nach dieser Entscheidung sind der “ZEIT” nunmehr insgesamt sieben Passagen aus dem Artikel vom 01.09.2022 gerichtlich untersagt worden.

Die gerichtlichen Verbote belegen, dass die Redakteurinnen des veröffentlichten Artikels nachhaltig gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

Dass die “ZEIT” nicht mit der für eine Verdachtsberichterstattung erforderlichen Objektivität recherchiert hat, wird auch durch ein Drehbuch-Exposé deutlich, über das erstmalig die “Berliner Zeitung” in der Aussage vom 26.11.2022 berichtet hatte und welches dem Unterzeichner nunmehr vorliegt. Das Exposé dient offensichtlich als Grundlage für die Verfilmung einer geplanten TV-Serie in sechs bis acht Folgen und stammt von der Co-Autorin des streitgegenständlichen ZEIT-Artikels, Carolin Würfel. Erzählt wird die Geschichte des erfolgreichen Berliner Galeristen “Alexander Fürst” und der für das Kulturressort einer großen deutschen Tageszeitung arbeitenden Journalistin “Maxi Rostenthal”. Die Journalistin recherchiert zu angeblichen sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch des Galeristen, scheitert jedoch bezüglich einer Artikelveröffentlichung an den Widerständen ihrer Vorgesetzten. Sie verbündet sich daraufhin mit feministischen Aktivistinnen, die den Berliner Galeristen gefangen nehmen und ihm mittels Folter ein Geständnis abpressen wollen. Die Gruppe veranlasst in Berlin das Aufstellen von zehn Frauen-Skulpturen einer Künstlerin namens “Carol Breitz”. Diese Skulpturen, so die Aktivistinnen, sollen für die Anzahl der Opfer des Galeristen stehen. Am Ende der Geschichte bleibt offen, ob der gefolterte Galerist überlebt oder nicht.

Eckis Teetied

Die geschilderten Charaktere haben ersichtlich reale Vorbilder: “Alexander Fürst” ist Johann König, “Maxi Rostenthal” ist Carolin Würfel und “Carol Breitz” ist Candice Breitz, eine Künstlerin, die zusammen mit anderen Aktivistinnen unter dem Namen “Soup du Jour” gegen Johann König agiert und versucht, Künstlerinnen zur Beendigung ihrer Zusammenarbeit mit dem Galeristen zu bewegen. Aufbauend auf diesen realen Charakteren entwickelt das Exposé dann die fiktive Geschichte vom sexuell übergriffigen Galeristen, dessen angebliche Machenschaften von einer Journalistin und einer Gruppe feministischer Aktivistinnen mittels Selbstjustiz aufgedeckt und bestraft werden.

Die im Exposé erzählte Geschichte belegt, dass die Redakteurin Carolin Würfel nicht unvoreingenommen zum ZEIT-Artikel vom 01.09.2022 recherchieren konnte. Das Rechercheergebnis stand aufgrund des zuvor verfassten Exposés längst fest und band die Redakteurin. Zudem verfolgte Frau Würfel mit ihrer Geschichte eigene kommerzielle Interessen, nämlich die Verfilmung des Exposés. Dies erklärt nicht nur den Belastungseifer der Redakteurin, sondern belegt auch den mangelhaften Compliance-Check innerhalb der ZEIT-Redaktion. Offensichtlich hatte man dort auch übersehen, dass die Autorin Carolin Würfel ausweislich der Recherchen der “Berliner Zeitung” mit einem direkten Wettbewerber von Johann König, dem Galeristen Alfons Klosterfelde, verheiratet ist.

All dies wird insbesondere im Rahmen der von uns vorbereiteten Schadensersatzklage gegen die “ZEIT” und dort beim Nachweis des redaktionellen und organisatorischen Verschuldens eine wesentliche Rolle spielen.

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