DEUTSCHLAND

Bundesarbeitsgericht stützt Rechte von Künstlern

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern gestützt.

© Bundesarbeitsgericht Ralf Roletschek ( Vortrag ) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de (FAL or GFDL 1.2 http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/fdl-1.2.html), via Wikimedia Commons

Bei dem Streit zwischen dem Theater Göttingen und dem Schauspieler Nikolaus Kühn ging es um die Nichtverlängerung eines Vertrages. Kühn hatte 2018 geklagt, weil ihm im offiziellen Anhörungsgespräch seitens des Theaters keine künstlerischen Gründe für die Entscheidung genannt worden waren. Der Göttinger Intendant berief sich lediglich auf informelle Gespräche. Kühn wehrte sich deshalb erfolgreich gegen seine Abwicklung. Seine Position wurde nun auch vom höchstens deutschen Arbeitsgericht bestätigt.

Nach fast 14 Jahren Beschäftigung am Theater Göttingen sollte sein Vertrag kurze Zeit vor seiner Entfristung nicht mehr verlängert werden. Im offiziellen Anhörungsgespräch nannte Intendant Erich Sidler dem Schauspieler keine künstlerischen Gründe für diese Entscheidung. Man berief sich auf informelle Gespräche mit Kühn in den Wochen zuvor was so verstanden wurde, dass er mit ihnen spricht und künstlerische Gründe für die Nichtverlängerung genannt wurden, deshalb wehrte sich Kühn erfolgreich gegen seine Abwicklung.

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