Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte sowie der Hospitalisierungsrate hat sich die Stadt Heidelberg dazu entschieden, für alle städtischen Kulturinstitutionen mit Veranstaltungsangeboten, die 2G-Regelung anzuwenden.
Die Stadt folgt damit dem in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgelegten 2G-Optionsmodell, das es Veranstaltern, Dienstleistern und Händlern ermöglicht, nur genesene oder geimpfte Personen zuzulassen.
Das Theater und Orchester Heidelberg folgt der Entscheidung der Stadt und wird ab dem 8. November 2021 die 2G-Regel umsetzen.
Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren gilt weiterhin die bisherige Regelung für den Besuch der Vorstellungen des Theaters und Orchesters Heidelberg, es werden keine zusätzlichen Nachweise benötigt. Lediglich Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es für sie erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
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