Die in einem Wiener Depot lagernde, weltweit größte Sammlung von Kunstwerken und die private Kunstsammlung von Franz West gehen an die vom Künstler 2012 gegründete Franz West Privatstiftung. Dies, nachdem der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich (OGH) in seiner vorgestern, den 27.1.2021, zugestellten Entscheidung (2 Ob 122/20k vom 18.12.2020) das gesamte Nachlassvermögen von Franz West seiner Schwester zugesprochen hat. Der über 8 Jahre lange Rechtsstreit um das Erbe von Franz West ist beendet.
Roland Grassberger, Neffe von Franz West und Vorstandsvorsitzender der Franz West Privatstiftung: „Mein Onkel hat die Stiftung gegründet, um sein Werk auch nach seinem Ableben einer breiten internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Entscheidung des OGH und dank meiner Mutter können wir seinem Willen und Wollen demnächst auch wieder voll und ganz nachkommen. Der gesamte Stiftungsvorstand ist glücklich darüber, dass er sich endlich auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren kann.”
Größte Sammlung mit Werken von Franz West bald wieder zugänglich
Seit dem Tod von Franz West im Juli 2012 lagern sein künstlerischer Nachlass und seine private Kunstsammlung befreundeter Künstler in einem Wiener Kunstdepot. Der Stiftungsvorstand ist entschlossen, die Kunstwerke der internationalen Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und ein vollständiges Werkverzeichnis möglichst rasch wieder zugänglich zu machen. Es handelt sich um die größte Sammlung von Werken von Franz West weltweit, die einen vollständigen Überblick über das gesamte Schaffen von Franz West gibt. Sie enthält sowohl Wests dreidimensionales Werk (Skulptur und Rauminstallationen) als auch viele seiner Arbeiten auf Papier.
Jahrelanger Rechtsstreit beendet
Franz West hat wenige Tage vor seinem Tod seinen Nachlass geregelt. Einerseits hat er Ehefrau und Kinder zu Erben eingesetzt und mit Immobilien bedacht. Andererseits hat er seine Kunstwerke in die von ihm errichtete Stiftung eingebracht, dies mit der erwiesenen Absicht, sein Werk von materiellen (Verwertungs-) Interessen seiner Erben zu lösen. Witwe und Kinder wollten diesen Willen des Erblassers nicht respektieren und haben kurz nach dessen Tod die Übertragung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung gerichtlich angefochten. Damit haben sie gegen das Testament Franz Wests verstoßen. Sie haben deshalb – so der Oberste Gerichtshof – ihr Erbrecht verloren, wodurch der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassvermögen zusteht. Mag. David Stockhammer, Gibel Zirm Rechtsanwälte: „Unsere Mandantin, die Schwester von Franz West, ist überglücklich. Sie kann nunmehr dem Willen ihres Bruders zum Durchbruch verhelfen.”
Über die Franz West Privatstiftung
Die Franz West Privatstiftung wurde 2012 von Franz West gegründet. Ziel der Stiftung ist die Erhaltung, Betreuung und weitere Verbreitung des künstlerischen Werkes von Franz West. Es soll der Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, durch Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und Symposien sowie durch ein Werkverzeichnis nähergebracht werden. https://www.franzwestprivatstiftung.at
Über Franz West
Franz West, 1947 in Wien geboren und ebenda 2012 verstorben, gilt als einer der erfolgreichsten österreichischen Vertreter der internationalen Kunstwelt. 2011 wurde er auf der Biennale di Venezia für sein Lebenswerk mit dem Goldenen Löwen geehrt. „Ich wollte mir eine andere Umgebung schaffen. So kam ich vom Zweidimensionalen zum Dreidimensionalen. Als vierte Dimension habe ich mir eine Welt vorgestellt, in der man nicht allein Darstellung ist, sondern in der man leben kann. Das wäre für mich die vierte Dimension. Ein dreidimensionaler Raum, in dem ich dann bin oder ein anderer ist und in dem ich einem anderen begegne.“
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