Heute Nachmittag wurde der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgestellt. Die traurige Nachricht gleich vorab, es wird kein Bundeskulturministerium geben. Es bleibt dabei, dass im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde aufgenommen, das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.
- Strukturen: Es soll ein Plenum der Kultur etabliert werden, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft (!) beteiligt werden, um die Kooperation zu verbessern. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung verankert werden. Eingerichtet werden soll eine zentrale Anlaufstelle „green culture“ sowie ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur. Eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ soll eingerichtet werden. Ein Sonderprogramm „Globaler Süden“ soll geschaffen werden.
Als weitere wichtige Themen werden unter anderem benannt:
- Verbesserung der sozialen Lage: Hier soll dem Gender Pay Gap entgegengewirkt und bspw. die Amtszeit in Jurys begrenzt werden. Es soll eine Berichterstattung zur sozialen Lage geben und Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert werden.
- Kulturförderung: Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Die Kulturstiftung des Bundes und die Bundeskulturfonds sollen als Innovationstreiber gestärkt werden. Besonderes Augenmerk soll auf den ländlichen Raum gerichtet werden.
- Urheberrecht: Es soll einen fairen Interessenausgleich geben, faire Rahmenbedingungen für E-Lending in Bibliotheken und die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessert werden.
- Medien: Die Kohärenz zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht soll optimiert werden. Dies soll in einer Bund-Länder-AG erfolgen. Die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen soll gewährleistet und ggfs. gefördert werden. Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden.
- Erinnerungskultur: Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll verstetigt und modernisiert werden. Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut soll verbessert werden. Die Bundesstiftung Aufarbeitung soll gestärkt werden.
- Koloniales Erbe: Die Digitalisierung und Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll vorangetrieben werden. Die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten soll unterstützt werden.
- Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll weiter gestärkt, flexibilisiert und über Ressortgrenzen koordiniert werden. Die Mittlerorganisationen sollen gestärkt und ihnen in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate in Deutschland ermöglicht werden. Hervorgehoben wird die Aussöhnung mit Namibia, die in einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung münden soll.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nun ist die Katze aus dem Sack, der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Sehr bedauerlich ist, dass kein Bundeskulturministerium eingerichtet wird. Ansonsten werden viele von unseren Forderungen aufgegriffen. Besonders wichtig sind dabei die Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler, die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Ausbau der Bundeskulturfonds und der Bundeskulturstiftung zu Innovationstreibern. Der Kulturbereich ist durch die Pandemie tief getroffen, die Setzung von kulturfreundlichen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene war noch nie so wichtig wie heute. Die Verantwortung für die Bundeskulturpolitik liegt in der kommenden Bundesregierung zum ersten Mal in der Verantwortung von Bündnis 90/Die Grünen. Wir wünschen für diese wichtige Arbeit viel Erfolg.“