Das Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Erstellung und Veröffentlichung von Luftbildern von Halden-Kunstwerken ohne die Einwilligung der Urheberrechtsinhaber unzulässig ist.
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Gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat Jan Bormann erreicht, dass der Schutz des Urheberrechts auch für Kunstwerke im öffentlichen Raum gilt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Drohnenfotos von Kunstwerken auf Halden ohne Erlaubnis der Künstler nicht erlaubt sind. Damit müssen Verlage, die solche Fotos veröffentlicht haben, die Künstler an den Einnahmen beteiligen.
Urteil betrifft auch YouTube und TikTok
Wer Drohnenfotos von Kunstwerken auf Plattformen wie YouTube oder TikTok teilt, kann dafür zur Kasse gebeten werden. Auch alte Videos könnten dabei auch noch zum Problem werden.
Für Hobbyfotografen ändert sich übrigens nichts. Solange man seine Kamera am Boden hält, ist man auf der sicheren Seite.
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