Diese Regeln gelten vom 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021
Diese Regeln gelten vom 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021
Diese Regeln gelten vom 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021
Der Lockdown startet am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem Stefanitag am 26. Dezember und endet mit 17. Jänner, allerdings nur für jene die sich an diesem oder den zwei Tagen davor 15. und 16.01.2021 einem Corona-Gratistest unterziehen. Wer das nicht tut, ist weiter von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen und darf nur zur Arbeit oder Alltagskäufe etwa von Lebensmitteln tätigen und das mit höherwertiger FFP2-Schutzmaske das Haus verlassen.
Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr
Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das heißt, man muss einen guten Grund wie Spaziergänge, den Weg zur Arbeit oder in den Supermarkt haben, um garantiert ungestraft das Haus verlassen zu können. Das gilt auch für Silvester.
Handel schließt bis 18. Jänner 2021
Außer den üblichen Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien dürfen Geschäfte nach dem 24. Dezember bis zum 18. Jänner nicht mehr aufmachen. Allerdings gibt es eine kleine Erleichterung. Wie in Gasthäusern wird das Abholen von Bestelltem möglich.
Das gilt für Gastronomie und Hotelerie
Die Hoffnung der Gastronomie, wie geplant am 11. Jänner wieder öffnen zu dürfen, erfüllt sich nicht. Auch Gaststätten aller Art müssen sich bis zum 18. Jänner mit Take-away und Lieferdiensten begnügen.
Mit 18. Jänner soll auch der Tourismus mit der Hotellerie wieder starten.
Um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wird ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.
Schule: Ferien enden mit 6. Jänner – danach Distance Learning
In den Ferien bleibt an sich alles beim Alten. Sie enden wie üblich mit dem Drei-Königs-Tag am 6. Jänner und nicht wie zuletzt geplant mit 10.. Es wird allerdings wieder 1,5 Wochen auf Distance-Learning umgestellt und das für alle Schulstufen. Wieder los gehen wird es mit Präsenzunterricht am 18. Jänner. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss eine FFP2-Maske tragen. Betreuung vor Ort wird wohl wie bei den bisherigen Lockdowns auch davor, ab 7. Jänner, angeboten.
Regeln für Friseure und Co.
Auch Besuche beim Friseur oder im Kosmetik-Studio müssen nach hinten verschoben werden. Körpernahe Dienstleistungen sind vom Lockdown ebenso betroffen wie der Handel, Anbieter können also erst am 18. wieder öffnen.
Lockdown-Regeln im Sport
Bewegung an der frischen Luft wie Joggen war ja seit Pandemie-Beginn erlaubt und das bleibt auch so. Loipen und Eislaufplätze sind weiter offen. Nun kann es auch wieder auf die Pisten gehen. Die Entscheidung, wie Lifte und Seilbahnen öffnen, wird den Landesbehörden überlassen. Zumindest im Westen wird damit wohl ab Weihnachten wieder auch abgesehen vom Tourengehen alpiner Skisport möglich sein – Voraussetzung ist eine FFP2-Maske in der Seilbahn und am Lift.
Regeln im Kulturbereich
Kaum offen, müssen Kultureinrichtungen wie Museen schon wieder schließen. Ab 18. Jänner sollen dafür neben ihnen etwa auch Theater und Konzerthäuser wieder aufmachen. Besuchen kann man Veranstaltungen aber nur nach negativem Corona-Test. Außerdem sind indoor maximal 500 Besucher erlaubt, outdoor 750.
Coronavirus-Tests für Berufsgruppen
Lehrer, Kellner, Friseure, Kosmetikerinnen und andere Beschäftigte in körpernahen Berufen, Buslenker und weitere Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit Kundenkontakt, alle Gesundheits- und Pflegeberufe mit Patientenkontakt und am Bau Beschäftigte brauchen ab 18. Jänner einmal pro Woche einen Test oder sie müssen FFP2-Maske tragen.
Regionale Entscheidungen
In Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen soll es zu Massentestungen kommen. Auch ein regionaler Lockdown soll dort gegebenenfalls erfolgen.
Kindergärten
Kindergärten bleiben auch im dritten Lockdown für Betreuung offen. Die Verpflichtung für den Besuch im letzten Jahr entfällt aber.
Regeln zur Kontaktbeschränkung: Maximal eine Person aus einem Haushalt
Größere Zusammenkünfte sind nicht erlaubt. Mehrere Personen eines Haushalts dürfen nur eine Person eines anderen Haushalts treffen.
Keine Lockdown-Ausnahmen zu Silvester
Auch zu Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen. Öffentliche Feuerwerke werden nicht stattfinden. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, also auch Raketen, Knallfrösche oder Blitzknallkörper im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmen könnten Bürgermeister erteilen, was allerdings als unwahrscheinlich gilt.
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