Muss Deutschland Kunst, die es in der NS-Zeit unter Wert gekauft hat, wieder zurückgeben – und nachträglich eine Entschädigung für den forcierten Handel zahlen? Mit diesen Fragen befasst sich derzeit das oberste US-Gericht.
Das oberste US-Gericht befasst sich mit der Klage einer jüdischen Erbengemeinschaft, die Deutschland zwingen will, in der NS-Zeit unter Wert gekaufte Kunst wieder zurückzugeben. Bei der Anhörung geht es auch um die Frage, ob Deutschland nicht nachträglich eine Entschädigung für den sogenannten Welfenschatz zahlen muss, den Nazi-Deutschland einem Konsortium jüdischer Kunsthändler 1935 unter Druck abkaufte.