Google schließt Verträge mit Verlagen nach Leistungsschutzrecht

Der Tech-Konzern muss für Inhalte der Medienhäuser zahlen. Auch in Deutschland unterzeichnen erste Verlage neue Vereinbarungen mit Google.

Google hat auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts in Deutschland erste Verträge mit deutschen Verlagen abgeschlossen. Zu den Vertragspartnern gehören nach Angaben des Internet-Konzerns unter anderem das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, die Wochenzeitung „Die Zeit“ und das Portal Golem. Diese Medienhäuser bestätigten die Angaben von Google.

In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.

Die geschlossenen Verträge umfassen „erweiterte Vorschauen von Nachrichten“. Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszüge von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen sogenannte Snippet-Ausnahme. In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.

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