NRW-Coronaschutzverordnung trifft Kulturveranstaltungen

Von der neuen, ab heute (24.11.2021) geltenden Corona-Schutzverordnung in NRW ist einmal mehr die Kulturbranche betroffen.

Für freiwillig Ungeimpfte ab 16 Jahren sind ab sofort Kino- und Konzertbesuche komplett tabu. Einlass bekommen nur noch Geimpfte und Genesene – das dürfte erneut zu Umsatzeinbußen führen. Noch strenger ist die neue Corona-Schutzverordnung für solche Bereiche, die als besonders riskant gelten. Für Clubs, Diskos, Tanzveranstaltungen oder auch Karnevalsfeiern braucht man zusätzlich noch einen negativen Corona-Test, es gilt also 2G Plus.

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