Die beiden Privatsender haben laut Medienbehörde wegen Nichtachtung der Menschenwürde und Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten gegen Gesetz verstoßen.
Die Komm Austria hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 die beiden Privatfernsehsender Servus TV und oe24.tv – nicht rechtskräftig – verurteilt. Die Behörde habe in zwei Verfahren gegen diese privaten Mediendienste-Anbieter Verstöße gegen die Bestimmungen zur Achtung der Menschenwürde und zur Wahrung der Sorgfaltspflichten nach dem Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz (AMD-G) festgestellt.
Laut Behörde wurden in beiden Programmen „unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer- und schwerstverletzte Personen, von denen eine später verstarb und die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt“. Die Behörde sieht „schwerwiegende Rechtsverletzungen“.
Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten
Dazu hätten sich beide Programme „während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen den Aufrufen der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen zeigten“, bedient.
Damit sei den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden.
Die Fernsehsender müssen die jeweils sie betreffende Entscheidung der Komm Austria dreimal im Hauptabendprogramm der beiden Fernsehprogramme verlesen, teilte die Behörde mit, die Sender müssten dafür festgelegte Formulierungen der Behörde verwenden.
Die Mediendienstanbieter können innerhalb einer vierwöchigen Frist ab Zustellung der Bescheide Einspruch erheben. Ein drittes diesbezügliches Verfahren – nach STANDARD-Infos zur Berichterstattung auf krone.tv – wurde eingestellt.
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