OESTERREICH

Überbrückungsfinanzierung für Künstler:innen: Anträge ab 6. Dezember

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: Bewährte Unterstützungsmaßnahmen sichern Kunst- und Kulturbranche auch in diesem Lockdown ab. 

Für November und Dezember steht zunächst eine Einmalzahlung von 2.000 Euro zur Verfügung. Die Überbrückungsfinanzierung wird auch im 1. Quartal 2022 fortgesetzt. Dazu braucht es allerdings eine Gesetzesänderung, die für die Plenartage im Dezember in Aussicht genommen ist. Im Zuge dessen wird auch die Gesamtdotierung der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler:innen erneut erhöht, und zwar von 150 auf 175 Millionen Euro.

Neuerungen beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds

Neuerungen gibt es auch beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Hier wird die aktuell noch laufende Phase für das zweite Halbjahr 2021 von 1.000 Euro auf 1.500 Euro pro Person erhöht. Auch der Covid-19-Fonds wird im ersten Quartal 2021 eine weitere Tranche an besonders betroffene Künstler:innen ausschütten und soll per Gesetzesänderung im Dezember von 40 auf 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Covid-19-Fonds steht all jenen Künstler:innen offen, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung der SVS noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind.

Weitere ausführliche Informationen dazu:

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/%C3%9Cberbr%C3%BCckungsfinanzierung.html

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