Gericht bestätigt Sendeverbot für RT Deutschland

Das Berliner Verwaltungsgericht hat vorläufig bestätigt, dass der rusische Staatssenders RT sein deutschsprachiges Programm nicht mehr verbreiten darf.

Die Betreibergesellschaft von RT hatte einen Eilantrag gegen das Verbot eingereicht – der wurde vom Gericht abgewiesen. Über die eigentliche Klage wurde aber noch nicht entschieden. Auch in Großbritannien darf RT nicht mehr senden. Die britische Medienaufsichtsbehörde hat dem Programm die Sendelizenz entzogen. Als Grund wird mangelnde Unparteilichkeit bei der aktuellen Berichterstattung über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angegeben. RT gilt als Propagandasender des Kremls.

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