DEUTSCHLAND

Schutzschirm mit 300 Mio. € Haftungen für Veranstaltungsbranche

Für die Veranstaltungsbranche ist vorgesehen, dass der Bund im Wege von Haftungen nicht stornierbare Kosten übernimmt, wenn schon in die Wege geleitete Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Damit soll es eine gewisse Planungssicherheit für die auch für den Tourismus relevante Veranstaltungsbranche geben, die aufgrund der COVID-19-Krise massive Einbrüche zu verzeichnen hatte.

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