Das deutsche Urheberrecht steht vor einer neuen Herausforderung: die rechtliche Bewertung von KI-generierter Musik.
Bild:Pixabay
Die GEMA hat rechtliche Schritte gegen das US-Unternehmen Suno eingeleitet.
Sunos KI-Tool generiert Musikstücke, die frappierende Ähnlichkeiten zu bekannten deutschen Hits wie „Atemlos“ oder „Mambo No.5“ aufweisen.
Die Verwertungsgesellschaft wirft dem Unternehmen vor, das umfangreiche Repertoire deutscher Komponisten ohne entsprechende Vergütung für den Aufbau eines KI-Musikpools genutzt zu haben.
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