Wiener Comedy-Gruppe mimte Polizisten und landete vor Gericht

Die Wiener Comedy-Gruppe „Wiener Schmäh“ unterhält auf Youtube einen Kanal, den rund 50.000 User abonniert haben

Screen Youtube

Die Künstler geben sich gern als Polizisten aus und filmen mit versteckter Kamera humorvoll inszenierte Szenen. Die Justiz findet das offensichtlich nur bedingt lustig – zwei Comedians wurden im 2021 April vom Bezirksgericht Innere Stadt wegen Amtsanmaßung zu Geldstrafen von jeweils 600 Euro verurteilt. Einer der beiden legte dagegen Berufung ein – mit Erfolg.

„Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich bin Künstler. Ich bin der Meinung, dass das zur Kunstfreiheit gehört“, sagte der Mann am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen, wo sich ein Berufungssenat mit seinem Rechtsmittel gegen das Ersturteil auseinandersetzte. Verfahrensgegenständlich sind zwei Auftritte aus dem Sommer 2019, die die Comedy-Gruppe unter der Bezeichnung „Operation Teigtasche“ bzw. „Polizeiarbeit verursacht Neuwahlen“ ins Netz gestellt hatte. Die Comedians verkleideten sich dabei jeweils als Polizisten und gaben am 1. August 2019 in einem Asia Shop vor, auf der Suche nach Teigtaschen und illegal Beschäftigten zu sein. Sie kontrollierten den Inhalt einer Kühltruhe und verlangten von der Angestellten Bier. Die laut Ersturteil eingeschüchterte Frau habe vor allem aufgrund der echten Uniformen – die hatte sich die Truppe im Internet besorgt – die vermeintliche Amtshandlung „toleriert“, hieß es im Ersturteil. Am 21. September 2019 ging ein Video-Clip online, das falsche Beamte bei Ausweiskontrollen in Meidling zeigte – Passanten wurden kurz vor den Nationalratswahlen dazu gebracht, auf ihnen vorgelegten Wahlzetteln für die FPÖ zu stimmen, wobei diese als „Freiheitliche Polizei Österreich“ bezeichnet wurde.

Der ORF, aber auch andere Sender würden „am laufenden Band“ mit versteckter Kamera aufgenommene Sequenzen mit falschen Polizisten in echten Uniformen in ihrem Unterhaltungsprogramm ins Bild rücken, gab nun der „Wiener Schmäh“-Protagonist im Grauen Haus zu bedenken, der sich als zu Unrecht verurteilt erachtet. Namentlich bezog er sich auf das zwischen 2003 und 2007 im ORF gelaufene Comedy-Format „Echt fett“, in dem regelmäßig vermeintliche Polizisten vorgekommen seien.

Tatsächlich wurde das gegen ihn ergangene Urteil aufgehoben – „aus formalen Gründen“, wie die Richterin in der Begründung betonte. Dem Angeklagten sei am Bezirksgericht nicht die Verantwortung seines zuvor als Beschuldigter vernommenen Kollegen zur Kenntnis gebracht worden. Folglich muss die Causa noch ein Mal am Bezirksgericht verhandelt und das Beweisverfahren nachgeholt werden. Termin für die Neudurchführung gibt es noch keinen.

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