ORF streicht Ungeimpften angeblich das Gehalt für jene, die im Home Office nicht eingesetzt werden können

Wie aus einer internen Mitteilung von Generaldirektor Roland Weißmann hervorgeht, müssen sich die Beschäftigten an die Impfpflicht halten – sonst wird ihnen ab 15. Februar das Gehalt gestrichen.

Für all jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt“, so Weißmann in dem Dokument, das dem KURIER vorliegt. Nicht betroffen sind nur jene Mitarbeiter, die eine „Ausnahme COVID-19-Impfung“ im Sinne des § 3 Impfpflichtgesetzes vorlegen können bzw. genesen sind, heißt es.

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