Neue Anreizförderungen FISA+ und ÖFI+ werden umgesetzt Neue Anreizförderungen FISA+ und ÖFI+ werden umgesetzt.
Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben heute einen Neuerlass des Filmstandortgesetzes sowie Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes in die parlamentarische Begutachtung geschickt. Damit wird das im Juli 2022 präsentierte Paket zur nachhaltigen Stärkung des Filmstandorts Österreich umgesetzt. Umfasst sind die neuen Förderinstrumente FISA+ und ÖFI+ mit Zuschüssen für internationale und nationale Produktionen aus Kino, Fernsehen und Streaming, abgewickelt von der aws in Koordination mit dem Fernsehfonds Austria und vom Österreichischen Filminstitut.
Die Frist für das Begutachtungsverfahren läuft bis zum 2. November 2022.
„Mit dem neuen Fördermodell für nationale und internationale Produktionen werden Filmschaffende in Österreich vom Wachstum des audiovisuellen Sektors profitieren können. Das Programm ÖFI+ im Österreichischen Filminstitut wird den Kinofilm und die heimische Filmebranche im Wettbewerb nachhaltig stärken“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer zum Start der Begutachtung. „Für Filmschaffende und Kreative bringt das neue Filmpaket ab 2023 mehr qualifizierte Arbeitsplätze, einen Internationalisierungsschub und ein Plus an Planungssicherheit.“
„Ich freue mich sehr, dass wir im Sommer das neue Fördermodell für die Film- und Fernsehwirtschaft präsentiert haben und heute mit der Begutachtung den nächsten großen Meilenstein setzen. Ein starker österreichischer Film- und Fernsehstandort führt dazu, dass mehr heimische Produktionen mit höherer Qualität produziert werden und damit auch die Fernsehsender mehr Möglichkeiten haben, österreichische Inhalte zu spielen. Durch das Fördermodell und den Ausbau des RTR-Fernsehfonds stärken wir nicht nur den österreichischen Fernseh- und Filmstandort, sondern schaffen insgesamt auch eine nachhaltige Umsetzung, die Österreich als Standort in Summe wieder konkurrenzfähiger macht“, so Medienministerin Susanne Raab.
„Wir stellen das erfolgreiche Filmfördermodell FISA auf neue Beine und stärken damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Österreich. Mit dem Neuerlass des Filmstandortgesetzes wird es in Zukunft möglich sein, neben der klassischen Kinoproduktion auch Fernseh- und Streamingproduktionen zu fördern. Durch diese neuen Fördermöglichkeiten wird Österreich als Drehort für internationale Filmproduktionen noch interessanter und konkurrenzfähiger“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.Das international ausgerichtete Anreizmodell wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Produktionsstandort stärken, andererseits die Finanzierungsmöglichkeiten heimischer Produktionen steigern. Ergebnis ist ein deutlicher Zuwachs an Wertschöpfung, von der nicht nur die Filmbranche, sondern auch viele weitere beteiligte Wirtschaftsbereiche profitieren werden. Die Zuschüsse werden für internationale und nationale Produktionen ohne Deckelung der Gesamtfinanzierung implementiert, um für internationale Produktionen möglichst attraktiv zu sein und österreichischen Produktionen maximale Planungssicherheit zu gewährleisten. Bereits früh im Jahr „leergeräumte“ Fördertöpfe sollen damit der Vergangenheit angehören.
Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Millionen Euro pro Film.
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