Gefälschter Konzertmitschnitt – Eric Clapton lenkt im Streit mit deutscher Frau ein

Eine Frau hatte bei eBay eine Konzert-Raubkopie eingestellt. Illegal. Die ihm gerichtlich zugesprochenen Kosten will Eric Clapton aber nicht einziehen, teilte er nun mit.

© Robb Cohen

Im Rechtsstreit mit einer Frau aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen hat der Bluesmusiker Eric Clapton persönlich eingelenkt. Er verzichte auf alle weiteren rechtlichen Schritte.

Zuvor hatten Claptons Anwälte vor Gericht einen Sieg gegen die 55-Jährige erstritten: Das Landgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass die Frau eine Doppel-CD – den Raubkopie-Mitschnitt eines Clapton-Konzerts aus dem Jahr 1987 – nicht bei Ebay verkaufen darf. Eric Clapton hatte dem Gericht zuvor eine eidesstattliche Erklärung zukommen lassen, in der er erklärte, dass die Aufnahmen illegal seien. Seine Anwälte hatten die Auktion stoppen lassen.

Die Angeklagte hatte Berufung eingelegt. Sie habe nicht gewusst, dass sie gegen das Urheberrecht verstoße. Sie war der Auffassung, ihr verstorbener Ex-Ehemann habe die Doppel-CD rechtmäßig in einem Kaufhaus erworben. Sie gab an, sie bei der Haushaltsauflösung gefunden zu haben. Anschließend hatte sie sie für 9,95 Euro bei Ebay ins Netz gestellt. 

Doch der Einspruch wurde gerichtlich abgelehnt. Es spiele laut dem Richter keine Rolle, ob die Frau gewusst hätte, dass die Aufnahme illegal gemacht worden sei. Mit der einstweiligen Verfügung des Gerichts war die Beklagte verpflichtet worden, die Anwaltskosten beider Parteien zu zahlen. Sollte sie die Doppel-CD weiterhin zum Verkauf anbieten, waren ihr zudem eine Geldstrafe von 250.000 Euro oder sechs Monate Gefängnis angedroht worden.

Nach dem Urteil hatte die Frau aus Ratingen über ihren Anwalt verlauten lassen, weiter klagen zu wollen. Nach Berechnungen ihres Anwalts seien inzwischen insgesamt über 3400 Euro an Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten entstanden.

Auf den Teil, der Clapton gerichtlich zugesprochen wurde, will der Musiker nun verzichten, heißt es in dem Statement. Das Geld werde nicht eingezogen. Laut Claptons Management gehe es den im Auftrag des Musikers agierenden Anwälten vor allem darum, gewerbsmäßige Händler abzustrafen, die mit illegalen minderwertigen Aufnahmen Geld verdienen – nicht aber private Verkäufer einzelner Tonträger.

Claptons Management teilte nun mit, Anwälte gingen im Auftrag des Musikers seit vielen Jahren gegen den Verkauf illegaler, minderwertiger Aufnahmen vor. Es sei aber nicht die Absicht, private Verkäufer einzelner CDs abzustrafen, sondern gewerbsmäßige Händler.

In dem Statement heißt es, der Fall hätte mit minimalen Kosten und schnell erledigt werden können. Ein Anruf oder ein Brief an die Anwälte wäre dafür ausreichend gewesen.

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