Das Handelsgericht Wien hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben.
Die Plattform muss die gegen ihre einstige Chefin gerichteten beleidigenden Kommentare einer Nutzerin wie auch sinngleiche Beiträge weltweit löschen. Facebook muss das Urteil zudem für sechs Monate auf der Startseite veröffentlichen und die Daten der Hassposterin herausgeben.
Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2016 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als „miese Volksverräterin“ und Mitglied einer „Faschistenpartei“ bezeichnet worden war. Es wurde eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien angestrebt. Dieses verfügte die Löschung, allerdings kam Facebook dem nur für Österreich nach.
Nach einem Zwischenstopp beim Obersten Gerichtshof (OGH) urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren, dass auch nationale Gerichte eine weltweite Löschung – auch von sinngleichen Postings – verfügen können.
Facebook muss Nutzerdaten Vor- und Zuname sowie die Anschrift – herauszugeben. Denn die Interessen der Klägerin an der Feststellung der Identität der Nutzerin seien laut dem Urteil evident. Facebook weigerte sich bisher, Userdaten preiszugeben und berief sich auf irisches Recht. Das Urteil stellt nun klar, dass hier österreichisches Recht zur Anwendung kommen kann. Facebook wurde darüber hinaus verpflichtet, 4000 Euro Schadenersatz zu zahlen und rund 19.000 Euro Verfahrenskosten zu ersetzen.
Kultur Online Tv
#news #medien #kultur